Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

Beerdigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Nahestehende Angehörige und Erben können diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Berücksichtigt werden Ausgaben für die Beerdigung aber nur, we Sie den Wert des Nachlasses übersteigen.

Steuerlich geltend gemacht werden kann somit die Differenz aus dem Wert des Erbes und der Beerdigungskosten.

Zu den absetzbaren Beerdigungskosten zählen zum Beispiel: Sarg, Urne, benötigte Dokumente wie Sterbeurkunde, Traueranzeigen, Leistungen des Bestatters, Ausgaben für die Grabstätte (u.a. Grabstein, Friedhofgebühren und Grabbepflanzung) und Ausgaben für die Trauerfeier.

Zu beachten ist, dass die Ausgaben für die Beerdigung angemessen sein müssen. Zur Zeit gilt eine Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro (FG Köln Urteil vom 29.09.2010 - 12 K 784/09).