Betreuungsgeld

Für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wird kein Betreuungsplatz in Anspruch genommen, erhalten die Eltern 150 Euro Betreuungsgeld monatlich.

Betreuungsgeld ist keine Lohnersatzleistung und ist steuer- und sozialabgabenfrei. Das Betreuungsgeld kann in der Regel erst im Anschluss an das Elterngeld beansprucht werden. Ansprechpartner sind die jeweiligen Betreuungsgeldstellen der Länder, die im Regelfall auch für das Elterngeld zuständig sind.