Dienstreisen absetzen

Wer beruflich unterwegs ist, kann seine Dienstreisekosten von der Steuer absetzen, sofern diese nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Dazu zählen z. B. Reisen zu Tagungen, Fortbildungen, Messen, und Fahrten zum Kunden.

Absetzen kann man Ausgaben für die Fahrten mit dem eigenen Pkw (in der Regel 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer), Flug, Bahnfahrt, Taxi, ÖPNV, Verpflegung und Übernachtung.