Doppelte Haushaltsführung

Wenn jemand beruflich außerhalb seines eigenen Hausstands tätig ist und dort in einer Zweitwohnung übernachtet, dann spricht man von Doppelter Haushaltsführung.

Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Steuermindernde Ausgaben sind z. B.: Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Kosten für die Zweitwohnung und Umzugskosten.