Ehegattensplitting

Entscheiden sich verheiratete Paare für eine gemeinsame Steuerveranlagung, so wird ihr gemeinsames Einkommen nach dem sogenannten Ehegattensplitting versteuert. Das Ehegattensplitting kann in vielen Fällen die Steuerschuld mindern, weil dadurch die Einkommensteuerprogression gemildert wird. Zudem werden für jedes Ehepaar zwei Grundfreibeträge berücksichtigt.

So funktioniert das Ehegattensplitting:

Das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner wird zusammengezählt und dann halbiert. Praktisch so, als würden beide das Gleiche verdienen. Auf den halbierten Betrag wird die Einkommensteuer berechnet und die daraus ermittelte Einkommensteuer anschließend verdoppelt.