Einkommensarten
Im Einkommensteuergesetz sind sieben Einkunftsarten aufgeführt, die der Einkommensteuer unterliegen:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Selbständiger Arbeit
Zu welchen Einkommensarten Lohnsteuerhilfevereine beraten dürfen ist im Steuerberatergesetz geregelt und in im Beitrag zur Beratungsbefugnis erklärt.