Einkommensarten

Im Einkommensteuergesetz sind sieben Einkunftsarten aufgeführt, die der Einkommensteuer unterliegen:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Selbständiger Arbeit

Zu welchen Einkommensarten Lohnsteuerhilfevereine beraten dürfen ist im Steuerberatergesetz geregelt und in im Beitrag zur Beratungsbefugnis erklärt.