Einspruch gegen den Steuerbescheid

Ein Steuerbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch eingelegt werden kann. Dieser Monat wird als Einspruchsfrist bezeichnet. Ein Einspruch sollte immer dann eingelegt werden, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist oder ein Musterverfahren, z. B. vor dem Bundesfinanzhof, Auswirkung auf die Steuer haben kann.

Sollte der Einspruch vom Finanzamt akzeptiert werden, erhält der Steuerpflichtige einen korrigierten Steuerbescheid. Bei Nichtanerkennung des Einspruches, eine Einspruchsentscheidung, gegen die Klage beim Finanzgericht eingereicht werden kann.