Finanzgericht

Das Finanzgericht ist ein Fachgericht, welches die erste Instanz für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten darstellt.

Eine Klage beim Finanzgericht ist grundsätzlich erst möglich, wenn ein Einspruch beim Finanzamt zu keinem Erfolg geführt hat.

Weist das Finanzgericht eine Klage durch Urteil zurück, kann gegen das Urteil bei Zulassung der Revision, Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt werden. Wird keine Revision zugelassen, kann dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt werden.