Gewerkschaftsbeiträge von der Steuer absetzen
Gewerkschaftsbeiträge werden Beiträgen zu Berufsverbänden gleichgestellt und sind als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich abzugsfähig.
Gewerkschaftsbeiträge werden Beiträgen zu Berufsverbänden gleichgestellt und sind als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich abzugsfähig.