Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass ein Existenzminimum an Einkommen nicht versteuert werden muss.

Dieses steuerliche Existenzminium lag im Jahr 2023 bei 10.908 Euro und liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende. Bei Verheirateten ist er doppelt so hoch.