Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass ein Existenzminimum an Einkommen nicht versteuert werden muss.

Dieses steuerliche Existenzminium lag im Jahr 2022 bei 10.347 Euro für Alleinstehende. Für das Jahr 2023 wurde er auf 10.908 Euro für Alleinstehende angehoben. Bei Verheirateten ist er doppelt so hoch.