Günstigerprüfung

Gewährt das deutsche Steuerrecht ein Wahlrecht, so prüft das Finanzamt anhand des Verfahrens der Günstigerprüfung, welche Alternative den Steuerzahler finanziell besser stellt. Beim Kinderfreibetrag, Riesterzulagen und der Pendlerpauschale wird die Prüfung durch das Finanzamt automatisch durchgeführt, bei Kapitalerträgen ist durch den Steuerpflichtigen ein Antrag auf Prüfung zu stellen.