Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird von den Religionsgemeinschaften erhoben.
In Deutschland beträgt der Kirchensteuersatz 8 bzw. 9 % von der festgesetzten Einkommensteuer.
Die Kirchensteuer wird von den Religionsgemeinschaften erhoben.
In Deutschland beträgt der Kirchensteuersatz 8 bzw. 9 % von der festgesetzten Einkommensteuer.