Mieteinnahmen versteuern

Liegen Einnahmen aus einer Vermietung oder Verpachtung vor, so müssen diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Von den Einnahmen dürfen die Ausgaben (Werbungskosten) abgezogen werden. Sollte es nach dem Abzug der Ausgaben zu einem Überschuss kommen, so muss dieser mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bei einem negativen Ergebnis (Verlust), darf dieser mit den weiteren positiven Einnahmen (Arbeitslohn etc.) verrechnet werden und führt zu einer geringeren festzusetzenden Steuer (evtl. Steuererstattung).