Riesterrente

Die Riesterrente stellt eine weitere Art der Altersvorsorge dar. Durch eine maximale staatliche Grundzulage von 154 EUR pro Kalenderjahr sowie Kinderzulagen von bis zu 300 EUR jährlich pro Kind bezuschusst der Staat hier den Sparer.

Des weiteren können die Beiträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden.