Der Solidaritätszuschlag

Umgangssprachlich als "Soli" bezeichnet, ist der Solidaritätszuschlag eine zusätzliche Abgabe, die 5,5 % der Einkommensteuer beträgt. Der Soli wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren und 2021 deutlich zurückgefahren. Der Freibetrag liegt im Jahr 2023 bei 18.130 Euro bei Einzelveranlagung und dem doppelten bei Zusammenveranlagung.