Sonderausgaben

Sonderausgaben werden von den Einkünften im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgezogen, sofern der Sonderausgabenpauschbetrag überschritten wurde. Die Pauschale beträgt 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete. Dazu gehören zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherungs- und Altersvorsorgebeiträge, aber auch die Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge.