Steuernachzahlung

Ist die im Einkommensteuerbescheid errechnete festzusetzenden Einkommensteuer höher als die Steuerabzugsbeträge, wie z. B. die Lohnsteuer und bezahlte Einkommensteuervorauszahlung, entsteht eine Steuernachzahlung. 

Diese Steuernachzahlung ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides an das Finanzamt zu zahlen. Der genaue Termin ist im Steuerbescheid ausgewiesen.

Zahlt man die Steuern erst nach dem Zahlungstermin entstehen sogenannte Säumniszuschläge, also Zinsen für die verspätete Zahlung, in Höhe von 1 Prozent für jeden angefangenen Monat. Bei einer verspäteten Zahlung von einem Jahr, würden demnach 12 Prozent Säumniszuschläge anfallen.

Sollten Sie die Steuernachzahlung nachweisbar nicht bezahlen können, kann eine Stundung oder Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbart werden. Diese sind für jeden Monat mit 0,5 Prozent verzinst werden. Sollte eine Stundung also für ein Jahr gewährt werden, würden die Stundungszinsen 6 Prozent betragen.