Steuerschätzung

Ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und gibt eine solche nicht ab, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, also die Höhe der Einkünfte, schätzen.

Bei einer Schätzung entsteht in der Regel eine Steuernachzahlung. Zudem wird das Finanzamt bei einer Schätzung einen Verspätungszuschlag festsetzen.

Selbst wenn das Finanzamt einen geschätzten Einkommensteuerbescheid erlassen hat, ist man weiterhin verpflichtet, seine Einkommensteuererklärung einzureichen.