Studium und Ferienjob

Ein Ferienjob gilt unter bestimmten Voraussetzungen als kurzfristige Beschäftigung und ist dann steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus haben Schüler und Studenten die Möglichkeit, 450-Euro-Jobs, also Minijobs, anzunehmen, die lediglich der Arbeitgeber pauschal versteuern muss. Diese sind für die jungen Arbeitnehmer das ganze Jahr über steuer- und sozialabgabenfrei.

Kindergeld in Gefahr?

Bei einer Erwerbstätigkeit des Kindes mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden droht der Verlust des Kindergeldes, wenn das Kind bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat.