Trinkgeld versteuern
Trinkgelder, die Arbeitnehmer freiwillig ohne Rechtsanspruch erhalten, wie z. B. das klassische Trinkgeld an Bedienungen in der Gastronomie, sind steuerfrei.
Trinkgelder, die Arbeitnehmer freiwillig ohne Rechtsanspruch erhalten, wie z. B. das klassische Trinkgeld an Bedienungen in der Gastronomie, sind steuerfrei.