Verlustvortrag geltend machen

Das Steuerrecht räumt in einigen Fällen die Möglichkeit ein, die Summe von Aufwendungen der Vorjahre (negatives Einkommen) mit künftigem positivem, steuerpflichtigem Einkommen zu verrechnen. Auf Antrag kann der Verlust auch auf vergangene Steuerjahre zurückgetragen werden.