Werbungskosten Pauschale

Ausgaben, die beruflich veranlasst sind, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu einem Pauschalbetrag von 1.230 Euro müssen keine Belege über Werbungskosten beim Finanzamt eingereicht werden.


Werbungskosten senken die Steuerlast

Für Arbeitnehmer stecken vor allem in den Werbungskosten viele Steuersparmöglichkeiten. Dabei handelt es sich um Ausgaben, die zum Erwerb, zur Sicherung oder zum Erhalt von Einnahmen führen. Das bekannteste Beispiel hierfür ist wohl die Pendlerpauschale. Mit ihr macht man den täglichen Weg zum Arbeitsplatz steuerlich geltend, egal ob man mit Auto, Fahrrad oder ÖPNV unterwegs war. Alternativ dazu gibt es die Homeoffice-Pauschale für Arbeitstage, an denen man von zu Hause aus arbeitet. Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale machen oft einen großen Anteil der Werbungskosten aus.

Die Lohi rät, auch Kontoführungsgebühren und Beiträge für Berufsverbände bei der Steuererklärung anzugeben. Arbeitsmittel wie Handy, Arbeitstasche oder Arbeitskleidung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls abgesetzt werden. Außerdem Fortbildungskosten oder auch Literatur, die man benötigt, um im Job up to date zu sein. Wer sich beruflich verändern möchte kann ebenfalls profitieren, wenn Bewerbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Bedingt der Arbeitsplatz eine doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer, kann man auch diese Kosten absetzen.