Abgabefrist Steuererklärung 2013: 02.06.2014!

22.05.2014
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung läuft am 02. Juni 2014 ab. Bei Bedarf kann die Frist verlängert werden.

Pflichtveranlagungsfälle müssen bis zum 02. Juni 2014 eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bei Bedarf ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember möglich.

Stichtag zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2013 ist für alle, die nach dem Einkommensteuergesetz zur Abgabe verpflichtet sind, Montag, der 2. Juni 2014. Der übliche Termin zum 31. Mai fällt in diesem Jahr nämlich auf einen Samstag.

Abgeben müssen die Einkommensteuererklärung sogenannte Pflichtveranlagungsfälle. Das sind zum Beispiel Arbeitnehmer oder Pensionäre, wenn

  • ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde,
  • beide Ehegatten/Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse fünf oder sechs besteuert wurde,
  • bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn nach Steuerklasse sechs abgerechnet wurde,
  • Arbeitslosen-, Kranken-, Insolvenz-, Eltern-, Betreuungsgeld oder andere Lohnersatzleistungen(z. B. Altersteilzeitzuschläge) von über 410 Euro im Jahr bezogen wurden,
  • Nebeneinkünfte von über 410 Euro im Jahr erzielt wurden, für die keine Lohnsteuer einbehalten wurde, z. B. wenn ein Ehegatte/Lebenspartner Arbeitslohn erzielt und der andere Bezieher einer Rente ist.

Rentner, deren Einkünfte mehr als 8.130 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 16.260 Euro (Verheiratete/Lebenspartner) betragen, sind ebenfalls zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Fristverlängerung ist möglich

Mark Weidinger, Vorstand der Lohi rät: „Wer den Termin nicht einhalten kann, sollte bei seinem Finanzamt formlos einen begründeten Fristverlängerungsantrag stellen, so wird ein Verspätungszuschlag vermieden. Fertigt ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung an, gilt eine automatische Verlängerung bis zum 31. Dezember 2014.