Abgabefrist für Steuererklärung versäumt? Keine Panik!

01.06.2013
Wenn Sie Ihre Abgabefrist versäumt haben, können Sie auch eine Fristverlängerung beantragen.

Wer die Frist zur Abgabe der Steuererkärung versäumt hat, profitiert von einer Mitgliedschaft bei der Lohi.

Stichtag zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012 war der 31. Mai. Lohi-Mitglieder können jedoch ganz beruhigt sein, für sie verlängert sich die Frist automatisch bis 31. Dezember.

Fristverlängerung beantragen

Wer nicht Mitglied bei einem Lohnsteuerhilfeverein ist und die Frist versäumt hat, wird eine "Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung" vom Finanzamt erhalten. Nun bleiben noch sechs Wochen Zeit, um die Unterlagen abzugeben. Wird man auch innerhalb dieser Frist nicht tätig, droht ein Verspätungszuschlag. Um dem zu entgehen rät die Lohi, beim Finanzamt eine Fristverlängerung mit einer kurzen Erklärung der Gründe zu beantragen.

Lohi-Mitglied werden lohnt sich

Wer jetzt noch Mitglied bei der Lohi wird, dem bleibt dies alles erspart. Sobald der Lohi-Berater das Finanzamt über die Mitgliedschaft informiert, verschiebt sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember.