Hat es gekracht? Unfallkosten von der Steuer absetzen!

13.12.2013
Unfallkosten als Werbungskosten geltend machen

Schlechte Sicht und verstopfte Straßen, schon hat es gekracht. Unfallkosten können auch als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Schwere Schneeflocken, Glatteis, dichter Nebel - zurzeit nichts Besonderes. Das macht den täglichen Weg zur Arbeit anstrengend und manchmal auch gefährlich. Unfälle sind da keine Seltenheit, aber oft teuer.

Unfallkosten als Werbungskosten absetzen

Bei einem Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt, z. B. auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeitsstätte, können Unfallkosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Auch für Heimfahrten im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung oder auf Dienstreisen ist diese Regelung gültig. „Sogar, wenn das Fahrzeug während der Arbeitszeit auf dem Parkplatz beschädigt wird, können Reparaturkosten steuerlich geltend gemacht werden“ erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi.

Welche Kosten werden berücksichtigt

Dabei wird vom Finanzamt nicht nur die Werkstattrechnung berücksichtigt. Ausgaben für Sachverständige, juristischen Beistand oder Gerichtskosten können sich ebenfalls steuermindernd auswirken.

„Genauso verhält es sich mit Abschleppkosten und Selbstbeteiligungen der Kaskoversicherung“ ergänzt Gudrun Steinbach. „Selbst Unfallverursacher können gegnerische Reparaturkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.“