Bis zum 31.12. Riester-Zulagen sichern!

13.12.2013
Staatliche Zulagen für Riester-Rente sichern

Mit einer Ersparnis von 4 Prozent des erzielten Arbeitslohnes, abzüglich der Zulagen, erhalten Sie die volle staatliche Zulage.

Arbeitnehmer, die Riester-Verträge abgeschlossen haben, müssen einige wesentliche Regeln beachten, damit staatliche Zulagen nicht verloren gehen, erklärt Hans Daumoser, Vorstand der Lohi.

Leistung des Mindesteigenbetrags

Für 2013 erhalten Arbeitnehmer die volle Zulage, wenn 4 % des in 2012 erzielten Arbeitslohnes abzüglich der Zulagen gespart wurden, wobei der maximal geförderte Betrag bei 2.100 Euro liegt. Davon abziehen kann ein Vertragsinhaber 154 Euro und je Kind 185 Euro (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder) bzw. 300 Euro (für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder), wenn diese dem Riester-Sparer zuzuordnen sind. Arbeitnehmer, die den nach Abzug dieser Zulagen zu bestimmenden Mindesteigenbeitrag nicht geleistet haben, verlieren einen entsprechenden Teil der Zulagen. Eine Nachzahlungsmöglichkeit besteht nicht!

Auswirkung des Arbeitslohns auf die Riester-Zulage

Ist der Arbeitslohn 2013 niedriger als 2012, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe des Mindesteigenbeitrages für 2013. Der niedrigere Arbeitslohn in 2013 wirkt sich erst 2014 aus. Dort erhöht sich der Mindesteigenbeitrag entsprechend, und ohne rechtzeitige Anpassung geht im kommenden Jahr ein Teil der Zulagen verloren.

Bezug von Elterngeld

Bezieher von Elterngeld werden drei Jahre lang ab Geburt des Kindes wie rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer behandelt. Vom steuerfreien Elterngeld wird jedoch kein Mindesteigenbeitrag errechnet. Die Betreffenden müssen aber einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro in ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben. Andernfalls gehen die Zulagen verloren.

Abreitssuchende erhalten auch Riester-Zulagen

Die bei der Arbeitsagentur registrierten arbeitsuchenden Ehegatten/Lebenspartner werden auch dann wie rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer behandelt, wenn sie wegen des Arbeitslohnes ihres jeweiligen Partners keine Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen. Die Betreffenden müssen aber in 2013 ebenfalls einen Mindestbeitrag von 60 Euro in ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben, um die Zulagen für 2013 zu erhalten.

Ist eine rückwirkende Zahlung des Mindestbeitrags möglich?

Elterngeldbezieher und arbeitsuchende Ehegatten/Lebenspartner können noch rückwirkend für 2011 und 2012 den jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro bis zum 31.12.2013 nachzahlen. Die Zulagen für 2011 und 2012 bleiben dann erhalten.