Der Lohi-Praxis-Tipp zur vorausgefüllten Steuererklärung („VaSt“)

19.02.2014
Lohnsteuer

Die Vorausgefüllte Steuererklärung dient lediglich zum Belegabruf. Steuern sparen kann man damit nicht.

Auch nach Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung gilt: Um alle Steuersparmöglichkeiten zu nutzen, ist weiterhin eine kompetente steuerliche Beratung notwendig. Es handelt sich nämlich bei der vorausgefüllten Steuererklärung nicht um eine vorgefertigte Papier-Steuererklärung, sondern nur um einen elektronischen Datenabruf.

Steuersparmöglichkeiten immer prüfen lassen!

Da die Steuerverwaltung auch keine Kenntnis über die Anzahl und Vollständigkeit der Daten hat, wie z. B. Lohnsteuerbescheinigungen von mehreren Arbeitgebern zu einem Steuerfall, ist es unbedingt notwendig, die Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und ggf. entsprechende Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.

Besonders wichtig ist: Die entscheidenden individuellen steuermindernden Angaben wie z. B. Werbungskosten, einzelne Sonderausgaben oder auch außergewöhnliche Belastungen sind nach wie vor zu ermitteln und in die Steuererklärung zu übernehmen. Übrigens, im Serviceangebot der Lohi ist die Beantragung des Freischaltcodes für ihre Mitglieder und die Überprüfung der elektronischen Daten selbstverständlich enthalten.