Die vorausgefüllte Steuererklärung kommt

18.02.2014
Dr. Markus Söder

Dr. Markus Söder: "Auch Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater können bei entsprechender Berechtigung die Daten ihrer Mitglieder und Mandaten abrufen."

1999 wurde die erste Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER eingereicht. Damals noch ein Exot, wird mittlerweile in Bayern fast jede zweite Einkommensteuererklärung elektronisch abgegeben – das sind über 2,1 Millionen jährlich! ELSTER wird federführend von der Bayerischen Steuerverwaltung entwickelt und ist das bedeutendste und erfolgreichste E-Government-Verfahren in Deutschland. Bundesweit wurden seit der Einführung fast 100 Millionen Steuererklärungen mit ELSTER eingereicht.

Interview mit dem bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder


ELSTER wurde wieder weiterentwickelt. Ab 2014 gibt es die „vorausgefüllte Steuererklärung“. Was verbirgt sich dahinter?

Söder: „Wir machen es dem Bürger so einfach wie möglich. Das Prinzip heißt: Klicken statt Tippen. Steuerdaten, die dem Finanzamt sowieso bekannt sind, können online abgerufen und per Mausklick direkt in die Steuererklärung übernommen werden.“ 

Welche Vorteile hat das für den Bürger?

Söder: „Der neue Service spart Zeit und ist kinderleicht zu bedienen. Gleichzeitig kann man sehen, welche persönlichen Daten am Finanzamt gespeichert sind. Das macht die Steuerverwaltung bürgerfreundlicher und transparenter für den Einzelnen. Der Bürger ist weiterhin ‚Herr über seine Daten‘, er kann sie ändern, ergänzen oder löschen. Der Service ist natürlich kostenlos und unverbindlich.“

Welche Daten sind gespeichert und ist das sicher? 

Söder: „In einem ersten Schritt können Grundinformationen wie Name, Adresse und Religionszugehörigkeit, Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung, der Rentenbezugsmitteilung und zur Basiskrankenversicherung sowie zu Vorsorgeleistungen elektronisch abgerufen werden. Der Umfang der abrufbaren Daten soll schrittweise erweitert werden auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kirchensteuerzahlungen und Behinderten- und Hinterbliebenenpauschbeträge. Datenschutz und Steuergeheimnis haben bei der ‚Steuererklärung auf einen Klick‘ oberste Priorität. Durch Verschlüsselung und Authentifizierung wird sichergestellt, dass nur Berechtigte Zugriff auf die Daten haben.“

Was muss man tun, um den neuen Service zukünftig nutzen zu können? 

Söder: „Der Datenzugang erfolgt über das ElsterOnline-Portal – das elektronische Finanzamt im Internet (www.elsteronline.de). Der Bürger muss sich lediglich einmal mit seiner steuerlichen ID-Nummer im ElsterOnline-Portal registrieren. Der Service kann selbstverständlich auch über kommerzielle Steuer-Software genutzt werden. Auch Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater können bei entsprechender Berechtigung die Daten ihrer Mitglieder und Mandanten abrufen.“

Weitere Infos zur Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt)