Ist Nachhilfeunterricht steuerlich absetzbar?

29.08.2017
Lehrerin mit Schülern beim Nachhilfeunterricht

In einer speziellen Situation ist Nachhilfeunterricht von der Steuer absetzbar.

Noch sind in einigen Bundesländern Ferien. Immer mehr Schüler müssen jedoch auch in der schulfreien Zeit pauken und einen Nachhilfeunterricht besuchen. Sei es, dass sie den Lernstoff über die langen Sommerferien nicht vergessen, Lerninhalte verfestigen oder die Eltern auf bessere Schulnoten spekulieren.

Für rund 14 Prozent aller Schüler ist der Nachhilfeunterricht sogar ein fester Bestandteil ihrer Schullaufbahn und begleitet sie über Jahre hinweg. An Gymnasien bekommen sogar 20 Prozent der Schüler in dieser Form Unterstützung. Die Hoffnung, dass die Kinder so den Lernstoff besser bewältigen können, lässt die Eltern tief in die Tasche greifen. Diese Extra-Stunden gehen schnell ins Geld und sind im Allgemeinen steuerlich nicht absetzbar – jedoch in einer speziellen Situation schon.

Nachhilfe nach Jobwechsel mit Umzug von der Steuer absetzen

Die Eltern ziehen aus beruflichen Gründen um und die Kinder müssen ihre Schule wechseln. Gelingt dann der Anschluss an den Unterricht in der neuen Schule nicht, weil beispielsweise die Klasse im Lernstoff weiter fortgeschritten ist, so kann die erforderliche Nachhilfe als Werbungskosten bis zu 1.926 Euro ansetzt werden.

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