Steuerbescheid unbedingt prüfen!

08.08.2017
Steuerbescheid unbedingt immer prüfen

Der Steuerbescheid sollte auch bei einer Rückzahlung sorgfältig geprüft werden.

Die Einkommenssteuererklärung wurde abgeben, mehrere Wochen Wartezeit sind verstrichen und endlich liegt der Steuerbescheid im Briefkasten. Eine oft ungeliebte Aufgabe ist die genaue Überprüfung des Steuerbescheids. Oft schweift der Blick nur auf die Zeile mit der Steuerrückerstattung beziehungsweise Steuernachzahlung. Im Anschluss wird das Schreiben sogleich abgelegt. Jedoch selbst in Zeiten von ELSTER kann ein Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft sein. Ein rechtzeitiger Einspruch hilft, kein Geld zu verschenken.

Die Festsetzungstabelle im Steuerbescheid ist ein böhmisches Dorf? Die Auseinandersetzung damit zeitintensiv? Dann lassen Sie doch sicherheitshalber Ihren Bescheid von einem Profi prüfen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, zum Beispiel einen Lohnsteuerhilfeverein einzuschalten, der sich auskennt. Ein Steuerexperte mit Erfahrung übernimmt die für manchen lästige Aufgabe nicht nur gerne, sondern weiß worauf es ankommt. Er hat den fachmännischen Blick und findet Fehler schnell. So kann man unter Umständen mehr von der Steuer zurück holen. Die Prüfung sollte nicht lange vor aufgeschoben werden, denn der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheids eingelegt werden.

Wer seine Möglichkeiten kennt, holt mehr raus

Laufend gibt es Urteile von Finanzgerichten und immer wieder neue Ausnahmeregelungen. Ein Laie kann daher kaum wissen, wie gerade der rechtsgültige Stand ist. Recherchen im Internet können beispielsweise auf veraltete Urteile verweisen, die inzwischen überholt sind. Wer sich nicht täglich mit der Materie befasst verliert leicht den Überblick. Auch werden Urteile vom Finanzamt nicht sofort umgesetzt. Hier heißt es, die Möglichkeiten zu kennen und Einspruch einzulegen. Nur so kann man später von der Korrektur des Steuerbescheids profitieren. Übrigens wurden im Jahr 2015 dreieinhalb Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide bei Finanzämtern erhoben. Und die Erfolgsquote ist hoch. Für mehr als zwei Drittel hat sich der Einspruch gelohnt!