Steuerfrei: Warengutschein vom Arbeitgeber

11.06.2014
Steuerfreier Tankgutschein

Tankgutscheine und Warengutscheine kann der Arbeitgeber - unter Berücksichtigung der Höchstbeträge - steuer- und sozialabgabenfrei an Arbeitnehmer ausgeben.

Warengutscheine für Mitarbeiter unterliegen nicht der Einkommensteuer- und Sozialabgabenpflicht, wenn hierzu die Maximalgrenzen eingehalten werden.

Steuerfreier Tankgutschein

Hohe Benzin- und Dieselpreise belasten die Autofahrer und vor allem Pendler. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit einem steuerfreien Tankgutschein im Wert von maximal 44 Euro unterstützen. Der monatliche Tankgutschein ist für so manchen Arbeitnehmer, der täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt, eine willkommene Leistung und unterliegt weder der Einkommensteuer- noch Sozialversicherungspflicht.

Sonstiger Warengutschein als Alternative

Der Gutschein kann aber auch an Arbeitnehmer übergeben werden, die kein KFZ besitzen und somit keine Verwendung für einen Tankgutschein haben. Hier kann der Warengutschein für alle Waren des täglichen Bedarfs ausgegeben werden. Also zum Einkaufen von Lebensmitteln, Bekleidung, elektronischen Geräten usw.

Und für "Geringfügig Beschäftigte"?

Auch für geringfügig Beschäftigte sind solche Warengutscheine steuerfrei.

Hinweis: Wichtig ist jedoch, dass der Betrag von 44 Euro nicht überschritten wird, weil es sich dabei um eine Freigrenze handelt. Wird vom Arbeitgeber mehr erstattet, gilt der gesamte Wert als Zuwendung und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn die 44 Euro nur um einen Euro übertroffen werden.

Allerdings muss in allen Fällen tatsächlich ein Sachbezug stattfinden. Das heißt: Der Arbeitnehmer kann sich die Zuwendung jedoch nicht in Bargeld auszahlen lassen.