Steuern sparen mit der Haushaltshilfe

07.01.2014
Aufwendungen für eine Haushaltshilfe können von der Steuer abgesetzt werden.

Kosten für Beschäftigte die z. B. bei der Reinigung der Wohnung, Zubereitung der Mahlzeiten, bei der Gartenarbeit oder Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen unterstützen, können abgesetzt werden.

Viele, die jemanden „schwarz“ in ihrem Privathaushalt beschäftigen, wollen auf diese Weise Geld sparen: ein unnötiges Risiko, denn wer seine Hilfe anmeldet, kann damit sogar Steuern sparen. Außerdem ist Ihre Haushaltshilfe dann auch gesetzlich unfallversichert.

Steuerermäßigung für Minijob im Privathaushalt

Bei einer geringfügigen Beschäftigung der Haushaltshilfe im sog. Haushaltsscheckverfahren erfolgt die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale. Hier werden pauschale Abgaben für die Sozialversicherung sowie eine 2-prozentige pauschale Lohnsteuer fällig. Von der Rentenversicherungspflicht kann die Haushaltshilfe sich auf Antrag befreien lassen. Die Steuerermäßigung beträgt hier 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 510 Euro pro Jahr. Für Ihre Steuererklärung erhalten Sie von der Bundesknappschaft eine Bescheinigung über die entstandenen Aufwendungen.

Steuerermäßigung für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Haushaltshilfen

Ist Ihre Haushaltshilfe ganz regulär sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig angestellt, können Sie als Arbeitgeber die Kosten hierfür auch steuerlich absetzen. Die Förderung beträgt hier 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens also 4.000 Euro Steuerermäßigung. Allerdings gelten hier die ganz normalen Arbeitgeberpflichten.

Welche Tätigkeiten werden gefördert?

Im Rahmen einer solchen Beschäftigung müssen Tätigkeiten ausgeübt werden, die einen engen Bezug zum Haushalt haben, z. B. die Zubereitung der Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege, die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Die Tätigkeiten müssen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Auftraggebers ausgeübt werden. Vorteil für unsere Mitglieder Die Lohi unterstützt ihre Mitglieder auch bei den o. a. Arbeitgeberpflichten und übernimmt für sie die An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung sowie die Abrechnungen der Haushaltshilfe.

Rechtsstand 01-2014