Vorteilhafte Neuregelungen zum Wohn-Riester ab 01.01.2014

16.12.2013
Riester-Verträge zum Bau oder Kauf von Wohneigentum nutzen

Es ist möglich, Riester-Verträge zum Bau oder Kauf von Wohneigentum zu nutzen.

Riester-Verträge dürfen zum Bau oder zum Kauf von Wohneigentum oder zur Entschuldung einer eigengenutzten Immobilie genutzt werden. Auch für die Tilgung eines zertifizierten Riester-Darlehens werden die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen "normalen" Riester-Vertrag gezahlt.

Zulagen und Steuervorteile

  • Grundlage für die Tilgung: 154 Euro
  • Kinderzulage: 185 Euro
  • Kinderzulage für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder: 300 Euro

Maximal 2.100 Euro (incl. Zulagen) pro Person und Jahr sind als Sonderausgaben abzugsfähig.

Die wichtigste Neuerung:

Haus- und Wohnungseigentümer können das Guthaben ihres Riester-Vertrags zukünftig jederzeit für die Entschuldung ihrer selbstgenutzten Immobilie einsetzen.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • am Ende der Zinsbindung des Darlehens einen Teil der Restschuld abzulösen,
  • eine Sondertilgung während der Zinsbindung zu tätigen, wenn der Darlehensvertrag Extrazahlungen zulässt,
  • den Kredit mit dem entnommenen Betrag zu tilgen.

Es müssen mindestens 3.000 Euro aus dem Vertrag entnommen werden. Diese dürfen allerdings aus mehreren Verträgen kommen.

Bei der teilweisen Entnahme von Altersvorsorgekapital muss ein Mindestrestbetrag von 3.000 Euro auf dem Vertrag verbleiben.

Die geplante Entnahme müssen Riester-Sparer bei der Zentralen Zulagenstelle beantragen – am besten schon ein paar Monate im Voraus, damit das Geld pünktlich ausgezahlt werden kann.

TIPP:

Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten, wenn Sie: 

  • Wohneigentum kaufen oder bauen wollen,
  • die Zinsbindungsfrist für Ihre selbstgenutzte Immobilie ausläuft,
  • eine Sondertilgung erfolgen kann oder
  • ein alters- bzw. behindertengerechter Umbau ansteht.


Rechtsstand 12-2013