
Ihre Lohnsteuerhilfe in Cottbus
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Cottbus . Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
In Cottbus macht die Beratungsstelle der Lohi seit 1991 die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Steuerexperten in der Straße der Jugend 33 stehen Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären in allen Fragen rund um das Thema Lohnsteuerhilfe zur Seite und bieten bei Bedarf sogar Termine am Abend oder am Wochenende an. Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen werden Hausbesuche angeboten.
Die Büroräume befinden sich im 2. Stock des stadtbekannten Büro-Hochhauses direkt an der großen Kreuzung Straße der Jugend/Stadtring und sind über einen Aufzug barrierefrei zugänglich.
Parkmöglichkeiten stehen 60 Meter nach der Auffahrt auf den Stadtring, auf der rechten Seite zur Verfügung.
Die Beratungsstelle liegt in Bahnhofsnähe und ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiter Renee Hähnel ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Er bietet damit in Cottbus Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
Focus-Money vergab an die Lohi das Siegel „fairster Steuerhilfeverein“, weil sie sich weit über dem Durchschnitt fair und partnerschaftlich verhält.
Kontakt
Renee Hähnel
Beratungsstellenleiter
Bürogemeinschaft mit der Germania
In Cottbus ist die Lohi in einer Bürogemeinschaft mit der Germania Steuerberatungsgesellschaft m. b. H.
Öffnungszeiten
Februar - Mai: | |
Montag - Freitag | 08:00-12:00 13:00-18:00 |
Juni - Januar: | |
Montag + Dienstag + Donnerstag | 08:00-12:00 13:00-18:00 |
Mittwoch | 08:00-12:00 |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
5 von 5 Sternen
basierend auf 3 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.