Bewertungen für den Lohnsteuerhilfeverein Lohi
Steuerberatung für Arbeitnehmer durch einen Lohnsteuerhilfeverein? Wie sind die Erfahrungen, wie ist die Qualität? Häufig erreichen uns ähnliche Fragen. Hier lassen wir unsere Mitglieder sprechen, wie zufrieden Sie mit den Leistungen der Lohi sind. Lesen Sie hier Bewertungen für den Lohnsteuerhilfeverein Lohi aus dem ganzen Bundesgebiet.
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
5 von 5
Gute Beratung, neue Tipps und Erkenntnisse
H. R., Frechen 50226 vom 21.09.2015
Gute Beratung, neue Tipps und Erkenntnisse für die künftige Steuer
Gute Beratung, neue Tipps und Erkenntnisse für die künftige Steuer
5 von 5
Erfahrungen bei Lohnsteuererklärung
M. R., Köln 50825 vom 21.09.2015
- gute Beratung, sehr freundlich - verständliche Erklärung - fachlich sehr gutes Verständnis
- gute Beratung, sehr freundlich - verständliche Erklärung - fachlich sehr gutes Verständnis
5 von 5
Sehr guter Gesamteindruck
G. S., Bergisch Gladbach 51427 vom 21.09.2015
Gesamteindruck: 5 Sterne Beitrag: 5 Sterne Qualität: 5 Sterne Betreuung: 5 Sterne Termintreue: 5 Sterne ----> sehr zufrieden!
Gesamteindruck: 5 Sterne Beitrag: 5 Sterne Qualität: 5 Sterne Betreuung: 5 Sterne Termintreue: 5 Sterne ----> sehr zufrieden!
5 von 5
Sehr kompetent, München Pasting
J. N., München 81241 vom 21.09.2015
Ich wurde zu Lohi durch meinen Freund geraten, Super Beraterin in meinem Alter, hat mir alle Fragen zu Fahrkosten und Steuer erklärt. Bin erleichtert hier raus.
Ich wurde zu Lohi durch meinen Freund geraten, Super Beraterin in meinem Alter, hat mir alle Fragen zu Fahrkosten und Steuer erklärt. Bin erleichtert hier raus.
5 von 5
Komplexer Sachverhalt
T. D., München 81241 (2) vom 21.09.2015
Doppeltes Pendeln - von Lohi alles Komplexe gut berechnet und mit dem Finanzamt geklärt.
Doppeltes Pendeln - von Lohi alles Komplexe gut berechnet und mit dem Finanzamt geklärt.